Allgemeine Geschäftsbedingungen der baseline GmbH

1. ALLGEMEINES

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Angebote und Verträge, die die Lieferung von Software, Softwarewartung und sonstiger Waren und Leistungen durch uns zum Gegenstand haben. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

3. PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager Bremen ausschließlich Verpackung und Rollgeld. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehen vereinbarte Nebenleistungen zu Lasten des Käufers. Die Vergütungen sind in EURO zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.Zahlungsverzug tritt ab dem 14 Tag ein. Soweit uns kein größerer Schaden entsteht, schuldet unser Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist unzulässig, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

Von uns angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Verbindliche Liefertermine und Lieferfristen bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.Bei Streik, Aussperrung, unverschuldeten erheblichen Betriebsstörungen und anderen Fällen höherer Gewalt bei uns oder unseren Vorlieferanten, welche bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, verlängern sich Liefertermin und Lieferfristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.Nimmt der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die gekaufte Ware nicht ab oder erklärt er vorher ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrage zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5. INSTALLATION, SCHULUNG, EINWEISUNG

Die Installation von Software, die Einweisung in Software und die Schulung gehören, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht zu unseren Vertragspflichten, sondern werden gegen gesondertes Entgelt von unseren Vertriebspartnern übernommen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Für Ware unter Eigentumsvorbehalt ist die Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung der Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Herausgabe der Ware verlangt werden.Der Käufer hat unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware gegen jeder Art von Risiken zu versichern.

7. GEWÄHRLEISTUNG

Dem Vertragspartner und Lizenznehmer ist bekannt, daß es sich bei Computersoftware um sehr komplexe Produkte handelt, deren Funktionieren von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, so das unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Erfahrungen und Untersuchungen eine völlige Fehlerfreiheit der Software nie sichergestellt werden kann. Wir übernehmen deshalb nur Gewähr für die technische Brauchbarkeit der Software gem. der beigefügten Dokumentation.Insbesondere leisten wir keine Gewähr dafür, daß die Software den betrieblichen Besonderheiten des Lizenzinhabers entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt.Ist Software oder Ware mangelhaft, steht dem Käufer zunächst nur der Anspruch auf Nachbesserung zu. Der Verkäufer behält sich vor, stattdessen auch Ersatzware zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.Wir sind von der Verpflichtung der kostenlosen Nachbesserung befreit, wenn an dem betroffenen Programm von dem Händler, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten – ohne Zustimmung- Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von uns als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat. Hierbei entfällt jede weitere Gewährleistung.

8. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

Außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit die Haftung des Verkäufers, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Für wesentliche Vertragspflichten ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des Kaufwertes der Ware begrenzt. Dies gilt auch bei schuldhafter Vertragsverletzung für den Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Nichterfüllung.Gegenüber Kaufleuten ist außerdem die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit sowie durch grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. ANWENDBARES RECHT

Die Vertragsverhältnisse richten sich nach deutschem Recht und gelten als zwingend vereinbart.

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremen. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Gerichtsstand ist Bremen.

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